Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus

Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus

Eilanträge für Pferdehalter an das Verwaltungsgericht

 Aufgrund der Allgemeinverfügungen verschiedener Gemeinden kann es dazu kommen, dass Pferdehalter daran gehindert werden, ihre Pferde in nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Maß gesunderhaltend bewegen zu können.

Sofern Sie davon betroffen sein sollten, können von hier aus sofort Eilanträge gestellt werden, die von den Verwaltungsgerichten schnell bearbeitet werden. Auch für kurzfristige telefonische Rechtsberatungen zu diesem Thema stehen wir für Sie zur Verfügung.

Zur Orientierung kurze Anmerkungen:

Grundsätzlich können Sie ihre Tiere versorgen und bewegen, die Erfolgsaussicht für Eilanträge zur Sicherung ihrer Freizeitbeschäftigung oder des Reitsportes oder auch ihrer Berufsausübung als Reitlehrer dürfte eher als gering anzusehen sein, die Anforderungen des Infektionsschutzes wiegen voraussichtlich schwerer. Ziel der behördlichen Einschränkungen und Maßnahmen ist es, Sozialkontakte unter Pferdehaltern und damit den Infizierungsgrad mit dem Coronavirus einzudämmen.

Sie können ihr Pferd derzeit bewegen und reiten, Vorstehendes gilt insbesondere in Feld und Wald und mit Anzahlbegrenzung auf Reitplätzen.

Die Anforderungen an artgerechte Bewegung nach dem Tierschutzgesetz kann im Übrigen nicht pauschal für jedes Pferd gleich beurteilt werden!

Ein nicht mehr gerittener Senior kann mit mehrstündigem Auslauf auf einer Freifläche, Pflege und veterinärmedizinischer Versorgung vorübergehend artgerecht gehalten werden. (Allerdings muss das gewährleistet werden können, sonst muss auch dieses Pferd longiert oder wie auch immer bewegt können!)

Das gilt aber nicht unbedingt für ein Sportpferd! (Oder je nachdem auch für ein Schulpferd, das täglich 3 Stunden im Einsatz war!).

Das Sportpferd, das täglich Kraft- und Ausdauertraining absolviert, kann nach hier vertretener Auffassung nicht von heute auf morgen ohne Training gesund erhalten werden! Es muss nach diesseits vertretener Auffassung erhaltend trainiert oder mindestens über Wochen hinweg abtrainiert werden.

Vorstehende Parameter sind nur Beispiele, die sich mannigfach erweitern lassen, Pferde sind individuell und einzigartig (Allergiker und leicht lungenkranke Pferde sind u.U. auf den Erhalt der Lungenfunktionen durch angepasstes Ausdauertraining und ein spezielles Haltungsmanagement angewiesen usw.), im Ergebnis müssen viele Pferde zur Gesunderhaltung trainiert werden und es ist verständlich, dass viele Pferdehalter in Sorge sind und nach Rechtsschutzmöglichkeiten suchen.

Sie erreichen mich auf den bekannten Kommunikationswegen!

Bleiben Sie stark und vor allem gesund!

 

Jennifer Stoll

Rechtsanwältin