Jeder Reitsportler weiß, dass die Verbände national und international Richtlinien darüber erlassen, was er darf und was er nicht darf. Geregelt sind z.B. das zulässige Zaumzeug, die angewandten Trainingsmethoden, die zulässige Medikation und das Verbot des leistungsfördernden Dopings.
LINK Doping-Medikationsliste
Die Verbände regeln die zu verhängenden Sanktionen infolge von Verstößen gegen Verbandsrecht selbst. Diese Streitigkeiten landen nicht vor Gericht. Es kann dennoch sinnvoll sein, im Rahmen eines verbandsrechtlichen Verfahrens anwaltlichen Beistand zu suchen. Allein die Verfahrensweise zur Ermittlung des Verstoßes birgt Chancen für den Reitsportler, die Sanktionen deutlich zu verringern.
Tierschutz
Last but not Least sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Pferd zwar gem. § 90a BGB einer Sache gleichgestellt wird, zu seinen Gunsten streitet jedoch bei seiner Haltung und Behandlung das Grundgesetz und das Tierschutzgesetz. Wegen des hohen finanziellen Aufwandes, den das Pferd bei seiner Haltung und Ausbildung verursacht und häufig auch wegen seines hohen wirtschaftlichen Wertes, wird das leider im Reitsport häufig vergessen.
Mit Monty Roberts möchte ich den Abschnitt beenden und darauf verweisen, dass der respektvolle, partnerschaftliche Umgang mit dem Sportpartner Pferd nachhaltig, zielführend und vor allem weniger anstrengend ist! Vor diesem Hintergrund möchte ich auch die „Pferderechtsfälle“ in meinem Pferderechtsdezernat behandeln.